Sonntag, 3. Dezember 2017

Winterreifenpflicht in Deutschland und in Österreich

In vielen Ländern der EU gilt eine Winterreifenpflicht. In diesem Beitrag wollen wir die verschiedenen gesetzlichen Regelungen für Deutschland und Österreich konkret vorstellen.

Vor wir auf die landesspezifischen Regelungen eingehen, wollen wir auf eine grundsätzliche Faustregel der EU vorstellen.
In der europäischen Richtlinie 92/23/EWG heißt es, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen nur Reifenmodelle zulässig, die als "M+S-Reifen" gekennzeichnet sind. Somit sind Reifen ohne das M+S-Zeichen auf jeden Fall bei winterichen Straßenverhältnissen in der gesamten EU nicht zulässig.
M+S-Reifen tragen in der Regel das Schneeflocken-Symbol
 
Winterreifenpflicht in Deutschland:
In Deutschland gilt seit 2010 eine situative Winterreifenpflicht. Diese besagt, dass es unter Strafe verboten ist, bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen zu fahren. Zu den winterlichen Straßenverhältnissen zählen gemäß §2, Absatz 3a der deutschen Straßenverkehrsordnung Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte.
Übrigens gibt es seit Januar 2018 neue Vorschriften für die Herstellung neuer Winterreifen. Die neuen Winterreifen müssen das sogenannte "Alpine"-Logo tragen; das ist die bereits benannte Schneeflocke, eingerahmt in ein Berg-Symbol. Dem neuen Symbol liegen neue Qualitätsanforderungen zugrunde. Die alten Winterreifen dürfen in einer Übergangsfrist bis September 2024 weiter benutzt werden.

Winterreifenpflicht in Österreich:
In Österreich wird vom Gesetzgeber der Zeitraum von Anfang November bis Mitte April festgesetzt. Das soll heißen, dass die Winterreifenpflicht dann gilt, wenn im genannten Zeitraum winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Bei Winterreifen (M+S Kennung) liegt die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei 4mm.
Als Alternative sind anstatt von Winterreifen auch Schneeketten zulässig, wenn
die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.


(Quelle: reifendirekt.ch)


Hier geht es weiter zur Winterreifenpflicht in der Schweiz.